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Honorar
Als rechtsberatender Beruf ist der „Rentenberater“ verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) zu berechnen. Die Vergütung für meine Tätigkeiten bemisst sich daher nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Rechtsanwälte. So beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch in der Regel zwischen 100 € und 190 € , zuzüglich 19 % gesetzliche Umsatzsteuer.
Für weitere Inanspruchnahme, Durcharbeitung von Unterlagen, Antragstellung, Verhandlungen, gerichtliche Vertretung und Gutachten sind die gesetzlichen Gebühren meist nicht ausreichend. In diesen Fällen vereinbare ich mit Ihnen eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Vergütung bzw. ein Pauschalhonorar.
Für Kurzberatungen in der Kanzlei bitte ich um sofortige Barzahlung. Vor Beginn umfangreicherer Tätigkeiten und ggf. im weiteren Verlauf fordere ich angemessene Vorschusszahlungen an.
Steuerlicher Hinweis
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