Honorar


Als Rentenberater bin ich verpflichtet, die Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Die Vergütung für meine Tätigkeiten richtet sich daher nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Rechtsanwälte. Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr 190 €.

 

Für weitere Inanspruchnahme,  Durcharbeitung von Unterlagen, Antragstellung, Verhandlungen, gerichtliche Vertretung und Gutachten sind die gesetzlichen Gebühren meist nicht ausreichend. In diesen Fällen vereinbare ich mit Ihnen eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Vergütung bzw. ein Pauschalhonorar. 

 

Für Kurzberatungen in der Kanzlei bitte ich um sofortige Barzahlung.
 

 

 

 

Steuerlicher Hinweis
Nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 20.11.1997 (IV B5-S.2255-356/97 im BStBl. I 1998 S.126) können Beratungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 962 seiner Gemeinsamen Positivliste vom 14.03.2024 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.

 


 



Rolf Ponzelet, Rentenberater              

Hospitalstr.7

40597 Düsseldorf